Sie befinden sich hier:
Bildungsurlaube
Bildungsurlaube
Es ist nicht sicher, ob Veranstaltung "Spanisch für Alltag und Beruf für Anfänger (BFG)" (Nr. 4MBFG) in den Warenkorb gelegt wurde. Bitte überprüfen Sie den Warenkorb und aktivieren Sie ggf. die Cookies in den Einstellungen Ihres Browsers.
Beschäftigte in Sachsen-Anhalt haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zweck der berufsspezifischen Weiterbildung!

Anspruch haben Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende), deren Arbeitsstätte/Betriebssitz im Land Sachsen-Anhalt liegt, für 5 Kalendertage im Jahr. Der Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Eine Freistellung wird nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen gewährt, die in der Regel mehrtägig oder als Tagesveranstaltung im Rahmen einer Veranstaltungsreihe stattfinden. Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Beizufügen sind Informationen über den Inhalt und den Zeitraum und der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung. Die Teilnahme an der Veranstaltung muss dem Arbeitgeber durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden. Das Arbeitsentgelt wird nicht gemindert.

Bildungsurlaube

Beschäftigte in Sachsen-Anhalt haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zweck der berufsspezifischen Weiterbildung!

Anspruch haben Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende), deren Arbeitsstätte/Betriebssitz im Land Sachsen-Anhalt liegt, für 5 Kalendertage im Jahr. Der Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Eine Freistellung wird nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen gewährt, die in der Regel mehrtägig oder als Tagesveranstaltung im Rahmen einer Veranstaltungsreihe stattfinden. Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Beizufügen sind Informationen über den Inhalt und den Zeitraum und der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung. Die Teilnahme an der Veranstaltung muss dem Arbeitgeber durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden. Das Arbeitsentgelt wird nicht gemindert.