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Teilnahmebedingungen

Allgemeines
Diese Informationen gelten für alle Teilnehmer, die Angebote der Städtischen Volkshochschule Stendal wahrnehmen. Die Städtische VHS Stendal ist eine kommunale Einrichtung der Hansestadt Stendal. Die Geschäftsstelle befindet sich in der Hallstraße 35, 39576 Hansestadt Stendal
            Tel.:      03931 651620                E-Mail:             vhs@stendal.de
            Fax:     03931 651629                Internet:           https://vhs.stendal.de

Öffnungszeiten der VHS-Verwaltung
            Montag, Mittwoch, Freitag:         08:00 – 12:00 Uhr
            Dienstag, Donnerstag:                08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
                                                                (in den Schulferien: 08:00 – 12:00 Uhr)

VHS-Programmheft
Das VHS-Programmheft wird einmal im Jahr herausgegeben. Es liegt ungefähr ab Dezember an mehreren Stellen kostenlos zum Mitnehmen bereit:

= Geschäftsstelle der Städtischen Volkshochschule, Hallstraße 35
= Stendal-Information im Rathaus
= Stadtbibliothek
= Sparkassenfilialen in Stendal
= Volksstimme Service-Center, Hallstraße 51
= Musikforum „Katharinenkirche“

 

Unterrichtsräume
Die Unterrichtsräume befinden sich meistens im Gebäude der Städtischen Volkshochschule Stendal, Hallstraße 35, 39576 Hansestadt Stendal. Nicht alle Räume sind für Rollstuhlfahrer zugänglich. Andere Kursorte sind in der Kursbeschreibung im Programmheft genannt.

Anmeldung

Anmeldungen sind wie folgt möglich:

persönlich:          in der Geschäftsstelle        Hallstraße 35, 39576 Hansestadt Stendal
online:                 über die Internetseite        https://vhs.stendal.de
telefonisch:         unter der Rufnummer         03931  651620
per E-Mail:          über die E-Mailadresse      vhs@stendal.de


Anmeldung auf einer unverbindlichen Interessentenliste
Bei den angegebenen Anmeldeverfahren werden Sie auf eine Interessentenliste eingetragen. Das verpflichtet Sie nicht zur Zahlung einer Kursgebühr.

Frühzeitiges Anmelden
Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Kursbeginn an. Ohne ausreichende Anmeldungen werden Kurse und Veranstaltungen nicht angesetzt und Teilnehmer und Dozenten nicht eingeladen.


Schriftliche Kurseinladung mit dem Formular zur verbindlichen Anmeldung
Ca. 3 Wochen vor Kursstart erhalten Sie per Post genaue Informationen zum Kurs sowie ein Formular für Ihre verbindliche Anmeldung. Dieses unterschreiben Sie und senden es fristgemäß zurück. Eine nochmalige Einladung zum Kurs erhalten Sie nicht. Falls Sie den Kurs nicht mehr belegen möchten, informieren Sie uns bitte.

Rücksendung der unterschriebenen verbindlichen Anmeldung

Erst nach dem Eingang Ihrer unterschriebenen Anmeldung sind Sie verbindlich angemeldet und Ihnen werden ggf. weitere Kursinformationen mitgeteilt. Viele Veranstaltungen haben begrenzte Teilnehmerzahlen. Die Reihenfolge des Eingangs der verbindlichen Anmeldungen entscheidet über die Vergabe der Kursplätze. Sollten Sie vor Kursbeginn keine Nachricht von uns erhalten, wird der Kurs zum ursprünglich geplanten Termin nicht beginnen können. Sie bleiben weiterhin als Interessent angemeldet. Natürlich können Sie sich bei uns über den weiteren Werdegang informieren.


Abmeldung
Abmeldung vor Kursbeginn
Sollten Sie trotz verbindlicher Anmeldung nicht teilnehmen können, muss eine Abmeldung vor dem ersten Veranstaltungstag erfolgen, damit Ihnen keine Kosten entstehen. Rufen Sie uns bitte an.

Abmeldung nach Kursbeginn
Sie haben bereits einen Kursteil absolviert und möchten sich abmelden. Die Abmeldung muss generell in schriftlicher Form gegenüber der Volkshochschule erfolgen. Der absolvierte Kursteil ist gebührenpflichtig. In begründeten Fällen (wie Wohnortwechsel, berufliche Verpflichtungen/Veränderungen) ist eine Gebührenerstattung möglich. Eine Abmeldung aus anderen Gründen bleibt den Teilnehmern vorbehalten, jedoch ohne Rechtsanspruch auf eine Gebührenerstattung. Das Fernbleiben vom Kurs bzw. eine Information an den Kursleiter gelten nicht als Abmeldung. In diesem Fall besteht weiterhin eine Zahlungsverpflichtung.


Bezahlung der Gebühren
Die Kursgebühren richten sich nach der Gebührensatzung. Zu diesen Gebühren kommt eine Einschreibegebühr von 2,00 Euro. Die Begleichung der Gebühren erfolgt in der Regel per Gebührenbescheid. Bei Einzelveranstaltungen ist nur die Barzahlung möglich. Nicht rechtzeitig beglichene Gebühren werden kostenpflichtig angemahnt und ein Verwaltungsverfahren wird eröffnet. Die Kursgebühr ist jeweils bei der Kursbeschreibung im Programmheft angegeben.


Gebührenermäßigung
Eine Gebührenermäßigung kann auf schriftlichen Antrag und unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen (vor Kursbeginn) für Leistungsberechtigte gemäß SGB II und XII sowie für Inhaber einer gültigen Ehrenamtskarte der Hansestadt Stendal in Höhe von 20 % der regulären Gebühr gewährt werden.


Unterrichtsmaterialien
Für die Beschaffung von Unterrichtsmaterialien ist der Teilnehmende verantwortlich. Notwendiges Lehrmaterial wird zwischen Teilnehmenden und Kursleitenden abgesprochen.


Unterrichtsausfall
Fallen durch Erkrankung oder Verhinderung einer Lehrkraft Unterrichtsstunden aus, so werden diese umgehend nachgeholt. Bei Erkrankung oder Verhinderung eines Teilnehmenden besteht kein Anspruch, versäumte Unterrichtsstunden nachzuholen.


Durchführungsbedingungen
Die Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen der Städtischen Volkshochschule Stendal steht jedem offen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ordnungsgemäße Anmeldung.
Die angekündigten Veranstaltungen, Kurse und Seminare werden grundsätzlich bei einer durchschnittlichen Beteiligung von 4–5 Personen durchgeführt. 
Der Unterricht erfolgt in der Regel in Doppelstunden und als Gruppenunterricht im Kurssystem oder als einzelne Veranstaltung.

Während der regulären Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt, sofern keine andere Abrede mit den Dozenten getroffen wurde.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird.

Unfälle und Schädigungen
Schadensersatzansprüche gegen die VHS sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die VHS haftet nicht für die Beschädigung, den Verlust oder das Abhandenkommen von Gegenständen, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in die Räumlichkeiten bzw. auf das Gelände der Städtischen Volkshochschule Stendal mitgenommen wurden. Bei Unfällen während der Lehrveranstaltungen oder während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen besteht über die VHS kein Versicherungsschutz. Dies gilt auch im Hinblick auf die Schadensersatzhaftung der Honorardozenten.